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des Jessenitzer Aus-und Weiterbildung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
1. Jugendwohngruppe “ Findlinge”
unsere Einrichtung zur sozialen und berufsbezogenen Förderung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Volljährigen gemäß §13 und §41 Kinder- und Jugendhilfegesetz
Unsere Jugendlichen wohnen in einer modern eingerichteten Wohnung im jeweils eigenen Zimmer, zwei gemeimsamen Wohnräumen sowie einer Küche mit Essdiele. Sie haben die Möglichkeit, unsere vielfältigen Freizeitmöglichkeiten wie das Billardzimmer, den Tischtennisraum, die Schießanlage, den Fitnessraum oder auch unsere Kleinsportanlage für Fußball, Handball, Volleyball, Basketball oder Tennis zu nutzen.
Das Leitziel unserer Maßnahme ist die Selbstverwirklichung des benachteiligten Jugendlichen in sozialer Integration sowie der Erwerb notwendiger lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Zugangsvoraussetzungen: Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach § 13KJHG durch den Fachdienst Jugend
2. Betreuungsweisen ( Jugendgerichtshilfe)
Der Jessenitzer Aus-und Weiterbildung e. V. führt seit mehreren Jahren als Träger der freien Jugendarbeit im Auftrag des Fachdienstes Jugend des Landkreises Ludwigslust die Betreuungsweisen nach dem Jugendgerichtsgesetz § 10 und dem Kinder und Jugendhilfegesetz §52 durch. Betreuungsweisen werden durch gerichtliche Weisungen, auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe gegen straffällige Jugendliche zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr ausgesprochen. Sie haben eine Laufzeit von 6 bis 12 Monaten. In der Regel werden zwischen dem Jugendlichen und dem Betreuer wöchentliche Sitzungen durchgeführt. Es wird gemeinsam ein Hilfeplan erstellt. Dieser wird ständig auf seine Erfüllung bzw. Aktuallisierung überprüft.
Ziel : Erweiterung der Handlungskompetenz, um damit weiteren Straffälligkeiten vorzubeugen.
Inhalt der Betreuungshilfen
-Beratung bei persönlichen und familiären Problemen -Unterstützung bei schulischen und beruflichen Problemen -Hilfe bei der Wohnungssuche und Anmietung -Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden -Hilfe bei Schuldenregulierungen -Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten -Reflexion der eigenen Lebensgeschichte -Durchsetzung gerichtlicher Weisungen
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